AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen – als Anhang zum Aufschaltungsvertrag mit der Hausnotrufzentrale der Omnikon Notsignaltechnik GmbH, im
folgenden „Leistungserbringer“ genannt.


§ 1 Art, Inhalt und Umfang der Leistung
1. Der Leistungserbringer betreibt eine Hausnotrufzentrale zur Annahme von Notrufen und der Vermittlung entsprechender Hilfeleistungen.
2. Die diensthabenden Mitarbeiter der Hausnotrufzentrale nehmen alle Notrufe entgegen und vermitteln unter Berücksichtigung des Gespräches mit
dem Kunden und der sonst vorliegenden Hinweise (der im Aufschaltungsvertrag angegebenen Angaben) eine rasche und angemessene Hilfeleistung.

§ 2 Hausnotrufgerät/-anlage
1. Die Anlage/Gerät bleibt bei Kauf Eigentum des Kunden und ist bei Kündigung oder sonstiger Vertragsbeendigung nicht erstattungsfähig. Sie kann
insbesondere, zu Wartungszwecken, nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung vom Techniker des Leistungserbringers oder seinem Beauftragten,
jederzeit besichtigt oder angefordert werden
2. Die Anlage/Gerät bleibt bei Mietung Eigentum des Leistungserbringers und sind bei Kündigung oder sonstiger Vertragsbeendigung zurückzugeben.
Außerdem kann es insbesondere zu Wartungszwecken, nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung vom Anbieter oder von der beauftragten
Servicegesellschaft jederzeit bzw. mit rechtzeitiger Vorankündigung besichtigt werden.

§ 3 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt sicher, dass für die Installation des Gerätes sowie dessen Betrieb eine ausreichende Stromversorgung sowie ein funktionsfähiger
Kommunikationsanschlusspunkt bereitstehen. Bei analogen Geräten eine TAE-Dose, bei GSM-Geräten ein Standort mit guten Mobilfunk-
Empfangsbedingungen.
2. Änderungen der Kontaktpersonen (z.B. Namen, Telefonnummern, etc.) sind unverzüglich mitzuteilen. Bei falschen Angaben übernimmt der Anbieter
keine Haftung.
3. Werden vom Kunden keine Kontaktpersonen benannt und beauftragt er nicht den angebotenen Hintergrunddienst, muss er mit der
Weiterberechnung von evtl. notwendig gewordenen Rettungsmitteln rechnen und für diese Kosten aufkommen.

§ 4 Gebühren
Für die Überlassung von Hausnotrufgeräten und den Anschluss an die Hausnotrufzentrale sowie für die Nutzung von SIM-Karten, sind monatliche Gebühren zu entrichten, die per Lastschrift eingezogen werden. Zusätzlich zu den laufenden monatlichen Kosten, fallen jährlich 8,50 € Akku-Gebühr an, welche automatisch berechnet und ebenfalls über das vorliegende SEPA-Mandat eingezogen werden.
Die Vergütungen kann der Leistungserbringer bei einer Änderung der Kalkulationsgrundlagen durch eine einseitige schriftliche Erklärung anpassen.
Der Kunde ist hiervon vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise zu informieren

§ 5 Haftung
1. Bei technischen Mängeln im Bereich der Teilnehmerstation, im digitalen oder analogen Telefonnetz, sowie im GSM-Netz und in der Notrufzentrale
sowie im Falle höherer Gewalt ist eine Haftung seitens Omnikon sowie Schadensersatzansprüche gegenüber Omnikon wegen ausbleibender oder
mangelnder Vermittlung einer Hilfeleistung ausgeschlossen.
2. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm überlassenen Geräte schonend und pfleglich zu behandeln. Bei GSM-Geräten verpflichtet sich der Kunde einen
mobilfunkversorgten Aufstellungsort auszuwählen. Anfallende Reparaturkosten auf Grund unsachgemäßer Behandlung oder Kosten durch Verlust
von Komponenten hat der Kunde selbst zu tragen bzw. zu erstatten. Diese Kosten und werden bei Entstehen per Lastschrift eingezogen.
3. Die im Rahmen eines vom Kunden ausgelösten Notrufs und darauf anfallenden Kosten an dritte Leistungserbringer /z.B. Polizei, Feuerwehr,
Rettungsdienst, etc. sind vom Kunden zu tragen, und zwar auch für den Fall, dass es sich beim ausgelösten Notruf um einen Fehlalarm handeln sollte.

§ 6 Schweigepflicht / Datenschutz
1. Der Kunde willigt in die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung sowie die Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der
Auftragsbearbeitung ein.

§ 7 Kündigungsfristen
1. Der Leistungserbringer kann den Vertrag schriftlich mit einer Frist von vier Wochen ordentlich kündigen. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) Der Leistungserbringer seinen Dienst einstellt
b) Der Kunde mehr als zwei Monaten mit der Entrichtung der Vergütung im Verzug ist
2. Die Die Kündigung durch den Leistungserbringer bedarf der Schriftform, sie ist bei der Kündigung aus wichtigem Grund zu begründen.
3. Der Kunde kann die Vereinbarung (Miete mit Aufschaltung oder nur Aufschaltung) mit einer Frist von 12 Wochen schriftlich kündigen.
4. Im Todesfall des Nutzers, endet der Vertrag, sobald der Leistungserbringer darüber schriftlich informiert wurde.

§ 8 Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Die Parteien verpflichten sich anstelle der unwirksamen Regelung die wirksame Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen
Regelung entspricht.

§ 9 Widerrufsbelehrung
1. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diese Vereinbarung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab
dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde dem Anbieter mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit
der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diese Vereinbarung zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absendet.